Kammertrocknung / IPPC

Behandlung nach ISPM-15

Um der ständig wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten gerecht zu werden, lassen wir Paletten auf Kundenwunsch bei unserem Partner “Jimmis Palettenhandel” in Stadecken-Elsheim behandeln. Die Holztrocknungsanlage  erlaubt sowohl die Trocknung der Paletten für Produkte mit besonderen Hygienevorschriften als auch die Durchführung der IPPC Behandlung nach ISPM-15 Verfahrens. Hierzu ist unser Partner durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, Agraraufsicht und Agrarförderung unter der Nummer DE – RP2 – 49036 ermächtigt.

Wir bieten Ihnen unsere Produkte sowohl kammergetrocknet als auch IPPC behandelt an, selbstverständlich unter Berücksichtigung der geforderten Kennzeichnung und Dokumentation.

Unser Brandzeichen
Unsere Trocknungskammer
Unser Brandzeichen

 

Um einheimische Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen zu schützen, haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Als eine untergeordnete Organisation der UN hat die International Plant Protection Convention (IPPC) den ISPM-15 erlassen. Demnach muss Holzverpackungsmaterial gemäß eines besonderen Zeit-Temperatur-Planes erhitzt werden und dabei für mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56 Grad Celsius erreichen.