Kammertrocknung / IPPC
Behandlung nach ISPM-15
Um der ständig wachsenden Nachfrage nach exportfähigen Paletten gerecht zu werden, lassen wir Paletten auf Kundenwunsch bei unserem Partner “Jimmis Palettenhandel” in Stadecken-Elsheim behandeln. Die Holztrocknungsanlage erlaubt sowohl die Trocknung der Paletten für Produkte mit besonderen Hygienevorschriften als auch die Durchführung der IPPC Behandlung nach ISPM-15 Verfahrens. Hierzu ist unser Partner durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, Agraraufsicht und Agrarförderung unter der Nummer DE – RP2 – 49036 ermächtigt.
Wir bieten Ihnen unsere Produkte sowohl kammergetrocknet als auch IPPC behandelt an, selbstverständlich unter Berücksichtigung der geforderten Kennzeichnung und Dokumentation.
![Unser Brandzeichen](https://www.jimmis-palettenhandel.de/images/trockenk.jpg)
![Unsere Trocknungskammer](https://www.jimmis-palettenhandel.de/images/ippc1.jpg)
![Unser Brandzeichen](https://www.jimmis-palettenhandel.de/images/trockenkammer2.jpg)
Um einheimische Waldbestände gegen Einschleppung von Holzschädlingen zu schützen, haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen. Als eine untergeordnete Organisation der UN hat die International Plant Protection Convention (IPPC) den ISPM-15 erlassen. Demnach muss Holzverpackungsmaterial gemäß eines besonderen Zeit-Temperatur-Planes erhitzt werden und dabei für mindestens 30 Minuten eine Kerntemperatur von 56 Grad Celsius erreichen.